Gastartikel Anhängelast

Niemand wird auf die Idee kommen, mit einem Smart einen Wohnwagen zu ziehen. So extrem muss die Konstellation aber gar nicht sein, um sich zu fragen, mit welchem Auto welche Lasten gezogen werden dürfen. Was Ihr Auto kann, hängt von dessen Anhängelast ab.

Was ist eigentlich die Anhängelast genau?

Die Anhängelast ist das Gewicht, das von einem Fahrzeug gezogen werden darf. Damit Zugfahrzeug und Anhänger ein sicheres Gespann bilden, gibt es einige Regeln zu beachten. Was technisch theoretisch möglich wäre, ist rechtlich in den meisten Fällen nicht erlaubt, weshalb die zulässige Anhängelast immer eingehalten werden sollte, selbst wenn das Zugfahrzeug mehr leisten könnte.

Angegeben sind immer zwei verschiedene Anhängelasten. Der niedrigere Wert bezieht sich auf ungebremste Anhänger, der höhere Wert auf Anhänger mit Auflaufbremse. Weil Anhänger mit eigener Bremse nicht komplett das Zugfahrzeug belasten, dürfen sie mehr wiegen. Benötigt wird eine Auflaufbremse ab einem Anhänger, der ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 kg hat.

Wie kann ich die Anhängelast berechnen?

Die Berechnung der Anhängelast erfolgt nach der ECE-Regelung Nr. 55 der Europäischen Union. Benötigt werden drei verschiedene Werte. Der D-Wert sagt aus, wie dauerfest die Kupplung des Anhängers ist. Dieser Wert kann vom Typenschild des Herstellers abgelesen werden. Außerdem benötigt wird die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs, die in den Fahrzeugpapieren steht sowie der Wert der Erdbeschleunigung, 9,81 m/s².

Die zulässige Anhängelast wird dann so berechnet:

D-Wert x zulässige Gesamtmasse / (zulässige Gesamtmasse x 9,81) - D-Wert

Liegt dieser Wert unter der maximalen Anhängelast, die das Gesetz vorgibt, geht dieser Wert vor. Als erste Einschätzung helfen auch diese gesetzlichen Vorgaben:

Gebremster Anhänger

Ungebremster Anhänger

Ein gebremster Anhänger maximal 3500 kg wiegen, aber nie mehr als das Zugfahrzeug.

Für einen ungebremsten Anhänger gilt eine maximale Anhängelast von 750 kg. Begrenzt wird die maximale Anhängelast eines ungebremsten Anhängers allerdings auch durch diesen Wert: (Leergewicht des Zugfahrzeugs zuzüglich 75 kg) / 2.

 

Tipp: Beachten Sie unbedingt das Zug-Gesamtgewicht. Der Wert steht in den Fahrzeugpapieren und liegt oft unter der rechnerischen Summe aus zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs und dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers.

Wo stehen Informationen zur maximalen Anhängelast?

Informationen zur maximalen Anhängelast finden Sie in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II sowie im europäischen Certificate of Conformity, kurz den CoC-Papieren. Dabei handelt es sich um die Bescheinigung der EU-Typengenehmigung, die noch weiterführende Angaben als die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II macht.

Die Anhängelast variiert teilweise sogar beim selben Fahrzeugmodell, weil sich verschiedene Faktoren auf sie auswirken. Einfluss haben beispielsweise das Getriebe, der Antrieb, die Motorisierung und die Ausstattung des Fahrzeugs.

Mit welchen Bußgeldern muss ich bei Überschreitung der Anhängelast rechnen?

Wird die Anhängelast überschritten und man wird dabei erwischt, kann es richtig teuer werden. Bußgelder gibt es nämlich nicht nur für Geschwindigkeitsüberschreitungen und unvorschriftsmäßige Kupplungen. Gestaffelt sind die Bußgelder nach dem Ausmaß der Überschreitung der zulässigen Anhängelast.

Bereits bei einer Überschreitung der Anhängelast um 5 Prozent wird bei Kfz bis zu 7,5 Tonnen oder einem Anhänger bis zu 2 Tonnen ein Bußgeld fällig. Dieses ist eher gering. Gestaffelt in Schritten von jeweils weiteren 5 Prozent tut es dann mit einer Überladung von mehr als 20 Prozent das erste Mal wirklich weh. Das Bußgeld verdreifacht sich beim Sprung von 15 auf 20 Prozent beinahe. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Bei LKW oder Anhängern mit mehr als 2 Tonnen Gewicht fallen die Bußgelder deutlich höher aus und beginnen bereits ab 2 Prozent Überladung.

Mit etwas Glück wird man von der Stützlast gerettet. Das maximale Gewicht des Anhängers darf unter keinen Umständen überschritten werden, aber die Stützlast des Anhängers wird dem Fahrzeuggewicht zugeschrieben und vom Wert der Anhängelast abgezogen. Es handelt sich dabei um das Gewicht, das an der Anhängerkupplung von oben auf dem Fahrzeug lastet.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter https://www.bussgeldkatalog.de/anhaengelast/