100 km/h

Wie kann ich meinen Anhänger auf Tempo 100 zulassen?

Wann und wo darf ich mit Anhänger überhaupt 100 km/h fahren?

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 22.10.2005 eine neue Ausnahmeverordnung zu Tempo 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen beschlossen. Die Tempo 100 Zulassung für Anhänger gilt nicht - wie bislang - für bestimmte Gespann- Kombinationen. Der freie Tausch der Zugfahrzeuge ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Für die Fahrt mit Temp 100 sind flg. Voraussetzungen erforderlich:

  • Der Anhänger muss die 100 km/h Eintragung im Fahrzeugschein haben.
  • Das Zugfahrzeug muss mit einem Anti- Blockier- System ausgestattet sein und darf das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten.
  • Die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müssen mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h) entsprechen.
  • Bei ungebremsten und gebremsten Anhängern ohne Stoßdämpfer darf das Gesamtgewicht des Anhängers 30 % des Leergewichts des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.

So errechnen Sie das Massenverhältnis:

Verhältnis minimale LEERmasse (Eigengewicht!) des Zugfahrzeugs zu Zul. Gesamtgewicht des Anhängers = Faktor

  • ungebremste Anhänger bis 750 kg: Faktor = 0,3
  • Caravans mit Achsstoßdämpfern, ohne Stabilisierungseinrichtung: Faktor =  0,8
  • Caravans mit Achsstoßdämpfern, mit Stabilisierungseinrichtung: Faktor = 1,0
  • sonstige gebremste Anhänger mit Achsstoßdämpfern, ohne Stabilisierungseinrichtung: Faktor = 1,1
  • sonstige gebremste Anhänger mit Achsstoßdämpfern, mit Stabilisierungseinrichtung*: Faktor = 1,2

​          * Schlingerkupplung oder Zugfahrzeug mit Anhängerstabilisierungssystem

Also: Maximale Zul. Gesamtmasse des Anhängers = Leermasse Zugfahrzeug x Faktor

Ermitteln Sie jetzt den niedrigeren Wert aus den Papieren Ihres Zugfahrzeuges oder den errechneten Wert. Dieser Wert ist die max. zul. Gesamtmasse  des Anhängers bei Temp 100.

Hier der Gesetzestext:


Info 100 km/h ungebremst:
Beim ungebremsten Anhänger gilt, wenn Sie die 100 km/h des Anhängers nutzen wollen (sofern diese eingetragen ist) ein Faktor 0,3 zwischen Leergewicht des Zugfahrzeuges und Zul. Gesamtgewicht des Anhängers (ungünstigste Konstellation).
Somit brauchen Sie für einen 750 kg Anhänger ein Zugfahrzeug mit 750 / 0,3 = 2500 kg Leergewicht.
Haben Sie das nicht, können Sie den Anhänger ablasten lassen (TÜV). Hat Ihr Zugfahrzeug beispielsweise 1600 kg Leergewicht, so muss der Anhänger entsprechend auf 1600 x 0,3 = 480 kg abgelastet werden.
Mit der verbleibenden Nutzlast müssen Sie dann aber mit jedem Zugfahrzeug und bei jeder Geschwindigkeit auskommen.
Im Übrigen darf das Zul. Gesamtgewicht des Anhängers die in der Zulassung eingetragene Anhängelast ungebremst (O2) nicht übersteigen.